Willkommen im Jahr 2025!
Das ändert sich 2025 im Arbeits- und Gesundheitsschutz
Das neue Jahr bringt zahlreiche Neuerungen im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes mit sich. Diese betreffen unter anderem die Dokumentationspflichten, die Nutzung von technischer Schutzausrüstung und gesetzliche Vorgaben für die Arbeitszeiterfassung. Besonders für kleine und mittelständische Betriebe ist es wichtig, auf dem aktuellen Stand zu bleiben, um Bußgelder und Risiken für die Belegschaft zu vermeiden. In diesem Beitrag haben wir alle relevanten Änderungen detailliert für Sie zusammengefasst.
Elektronische Arbeitszeiterfassung wird Pflicht
Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung wurde bereits im September 2022 durch das Bundesarbeitsgericht grundsätzlich beschlossen. Ab dem Jahr 2025 konkretisieren sich diese Vorgaben und werden nun durch gesetzliche Regelungen untermauert. Ziel ist es, die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes zu überwachen und Schwarzarbeit sowie Verstöße gegen Arbeitsschutzgesetze zu minimieren.
Arbeitgeber sind verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter systematisch zu erfassen. Dies kann sowohl durch elektronische Systeme wie Apps und Software als auch durch biometrische Geräte erfolgen. Eine handschriftliche Dokumentation reicht in den meisten Fällen nicht mehr aus.
Warum ist das wichtig?
Eine Studie des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) aus dem Jahr 2023 ergab, dass 23 % der Arbeitnehmer regelmäßig unbezahlte Überstunden leisten. Mit einer verbindlichen Arbeitszeiterfassung sollen solche Praktiken unterbunden werden. Zudem wird erwartet, dass die Umstellung langfristig zu einer gerechteren Verteilung der Arbeitszeiten beiträgt.
Was bedeutet das für Betriebe?
Betriebe müssen bis zum 30. Juni 2025 ein elektronisches Zeiterfassungssystem eingeführt haben. Kleine Unternehmen mit weniger als 20 Mitarbeitern erhalten eine Verlängerung der Frist bis Ende 2025. Wichtige Anforderungen sind:
- Die Systeme müssen DSGVO-konform sein.
- Die Daten müssen mindestens zwei Jahre lang archiviert werden.
- Für Verstöße gegen die Dokumentationspflicht drohen Bußgelder bis zu 30.000 Euro.
Erleichterte Dokumentationspflichten für den Mutterschutz
Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) wurde dahingehend angepasst, dass Arbeitgeber weniger Bürokratie bei der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilungen erwarten können. Allerdings bleibt die Verpflichtung bestehen, Arbeitsplätze regelmäßig auf potenzielle Risiken für schwangere Mitarbeiterinnen zu prüfen.
Was ändert sich konkret?
Wenn eine Gefährdungsbeurteilung keine Risiken für Schwangere oder Stillende aufzeigt, kann auf eine umfassende schriftliche Dokumentation verzichtet werden. In Betrieben, die mit gefährlichen Substanzen oder potenziell schädlichen Arbeitsbedingungen wie Lärm und schwerem Heben arbeiten, bleibt jedoch die detaillierte Erfassung und Umsetzung von Schutzmaßnahmen erforderlich. Beispielsweise müssen Tischlereibetriebe sicherstellen, dass Maschinen wie Fräsen über geeignete Schutzvorrichtungen verfügen.
Einordnung und Empfehlung:
Laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) betrifft die Anpassung vor allem Branchen wie das verarbeitende Gewerbe und das Gesundheitswesen. Arbeitgeber sollten prüfen, ob ihre bestehenden Verfahren den neuen Anforderungen entsprechen.
Aktualisierung der aushangpflichtigen Gesetze
Zum Jahreswechsel müssen Betriebe sicherstellen, dass aushangpflichtige Gesetze wie das Arbeitszeitgesetz (ArbZG), die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in aktueller Form zugänglich sind. Diese Gesetzestexte müssen entweder physisch in den Betriebsräumen ausgehängt oder elektronisch für alle Mitarbeiter zugänglich gemacht werden.
Warum ist das wichtig?
Ein fehlender oder veralteter Aushang kann bei Kontrollen durch die Berufsgenossenschaft oder das Gewerbeaufsichtsamt zu Sanktionen führen. Gerade bei der Gefahrstoffverordnung wurden 2025 neue Regelungen zu Kennzeichnungspflichten und Sicherheitsdatenblättern eingeführt.
Praxis-Tipp: Nutzen Sie digitale Plattformen, die automatisch aktualisierte Gesetzestexte bereitstellen. Das spart Zeit und stellt sicher, dass immer die aktuellsten Versionen verfügbar sind.
Neue Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Im Rahmen der Überarbeitung der Gefahrstoffverordnung wurden auch die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung verschärft. Diese soll sicherstellen, dass Mitarbeiter vor Gesundheitsgefahren wie giftigen Dämpfen, Lärm oder mechanischen Verletzungen besser geschützt werden.
Neue Vorgaben:
Persönliche Schutzausrüstung muss ab 2025 mit einer eindeutigen CE-Kennzeichnung sowie einem Nachweis zur Konformitätsbewertung ausgestattet sein. Arbeitgeber sind außerdem verpflichtet, regelmäßige Schulungen über die korrekte Nutzung der Ausrüstung durchzuführen. Laut der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) steigt die Sicherheit am Arbeitsplatz um 45 %, wenn PSA korrekt eingesetzt wird.
Textform statt Schriftform
Die Pflicht zur Schriftform für viele arbeitsrechtliche Dokumente wird ab 2025 gelockert. Arbeitsverträge, Abmahnungen und Arbeitszeugnisse können nun auch per E-Mail oder anderen digitalen Kommunikationswegen übermittelt werden. Elektronische Signaturen sind nur noch für bestimmte Dokumente verpflichtend.
Vorteile und Herausforderungen:
Diese Anpassung erleichtert die Verwaltung in vielen Unternehmen und reduziert Kosten. Allerdings bleibt die Nachweispflicht bestehen, weshalb Arbeitgeber darauf achten sollten, dass digitale Dokumente revisionssicher archiviert werden.
Fazit
Das Jahr 2025 bringt für Unternehmen zahlreiche Neuerungen mit sich, die vor allem auf eine Modernisierung und Vereinfachung abzielen. Betriebe sollten frühzeitig handeln, um von den neuen Regelungen zu profitieren und Bußgelder zu vermeiden. Wir empfehlen, sich regelmäßig mit einem Experten auszutauschen und interne Prozesse entsprechend anzupassen.
Quellen und weiterführende Informationen:
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)