
Die überarbeitete DGUV Vorschrift 2, die ab dem 1. April 2025 schrittweise in Kraft tritt, bringt bedeutende Neuerungen mit sich, die insbesondere kleinen und mittelständischen Unternehmen zugutekommen. Diese Änderungen erleichtern die Umsetzung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und unterstreichen den Mehrwert unserer Dienstleistungen für Ihr Unternehmen.
Was ändert sich – und warum profitieren Sie davon?
1. Digitale Betreuung wird offiziell anerkannt
Die neue Vorschrift erlaubt den Einsatz digitaler Informations- und Kommunikationstechnologien für die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung (§ 6 DGUV V2). Dies bedeutet, dass Beratungen nun auch per Videokonferenz durchgeführt werden können, was Zeit spart und die Betreuung effizienter gestaltet.
2. Vereinfachte Struktur und klare Vorgaben
Die DGUV V2 wurde neu strukturiert, um eine bessere Übersichtlichkeit zu gewährleisten. Es gibt nun eine klare Trennung zwischen verbindlichen Vorschriften und empfehlenden Regeln, ergänzt durch die neue DGUV Regel 100-002, die praxisnahe Anwendungsbeispiele bietet.
3. Erweiterte Qualifikationen für Fachkräfte
Die Zugangsvoraussetzungen für Fachkräfte für Arbeitssicherheit wurden erweitert. Nun können auch Absolventen anderer geeigneter Fachrichtungen diese Rolle übernehmen, was die Auswahl an qualifizierten Fachkräften erhöht.
4. Angepasste Betreuung für Kleinst- und Kleinbetriebe
Das Betreuungsmodell für Kleinstbetriebe wurde erweitert und ist nun auch für Unternehmen mit bis zu 20 Beschäftigten zugänglich. Dies erleichtert insbesondere kleinen Unternehmen den Zugang zu einer angemessenen Betreuung.
Was bedeutet das für Sie?
Als Ihr Partner im Arbeits- und Gesundheitsschutz übernehmen wir die Umsetzung dieser Neuerungen für Sie. Sie müssen keine zusätzlichen Maßnahmen ergreifen. Wir analysieren die relevanten Änderungen und deren Auswirkungen individuell für Ihr Unternehmen und passen unsere Dienstleistungen entsprechend an.
Unser Versprechen
- Proaktive Information: Wir halten Sie über alle relevanten Änderungen auf dem Laufenden.
- Individuelle Anpassung: Unsere Dienstleistungen werden entsprechend den neuen Anforderungen und den spezifischen Bedürfnissen Ihres Unternehmens angepasst.
- Rechtssicherheit: Wir sorgen dafür, dass Ihr Unternehmen weiterhin alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt.
Die Reform der DGUV Vorschrift 2 ist ein Schritt in Richtung moderner und effizienter Arbeits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen. Mit unserer Unterstützung können Sie sicher sein, dass Ihr Unternehmen optimal aufgestellt ist.
Hinweis: Die oben genannten Informationen basieren auf den aktuellen Veröffentlichungen zur DGUV Vorschrift 2 und dienen der allgemeinen Information. Für spezifische Fragen wenden Sie sich bitte direkt an uns.